GEWERBLICHES MIETRECHT

BERATUNG WÄHREND DES LAUFENDEN MIETVERHÄLTNISSES

In laufenden Mietverhältnissen entstehen häufig Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.


Unsere Kanzlei vertritt in derartigen Streitigkeiten sowohl Vermieter als auch Mieter und zeichnet sich hierbei durch kurze Reaktionszeiten und einen zielorientierten Beratungsansatz aus. Nach einer fundierten Prüfung des Mietvertrages geben wir unseren Mandanten eine qualifizierte und realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und etwaiger Risiken. Auf Basis dieser Einschätzung beraten wir sodann mit unseren Mandaten das weitere Vorgehen und unterstützen sie entschieden bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Verfolgung rückständiger Mietforderungen
Beendigung von Mietverhältnissen
Gewährleistungsrechte bei Mängeln der Mietsache (z.B. Minderung, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz)
Abwehr von vertragswidrigem Verhalten (z.B. Abmahnung, Unterlassungsanspruch, außerordentliche Kündigung)
Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
Durchsetzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten
Betriebspflichten
Konkurrenzschutz
Durchsetzung von Mieterhöhungen, insbesondere auf Grund Indexierungen oder Staffelmiete