IMMOBILIENRECHT

IMMOBILIENTRANSAKTIONEN

Wir beraten institutionelle und private Investoren, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften bei Transaktionen (An- und Verkauf) von hochwertigen Einzelimmobilien bzw. Immobilienportfolien. 


Wir übernehmen hierbei die rechtliche Beratung in sämtlichen Stadien einer Immobilientransaktion, von der umfassenden Prüfung im Vorfeld eines Ankaufes oder Verkaufes, über die Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrages, bis zur Post-Closing- Beratung. Weiterhin begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen der Immobilienfinanzierung. Unsere Beratung deckt sämtliche Immobilienklassen ab, wie etwa Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien und Spezialimmobilien (Logistik, Hotels, etc.).

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Vorbereitung und Steuerung von Immobilientransaktionen (Erstellung des Datenraumes, Rechtliche Beratung bei Gestaltung und Verhandlung eines Letter of Intent (LOI) sowie von Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen)
Rechtliche Begutachtung aller im Rahmen der Transaktion anfallender Fragestellungen
Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen auf Käufer- und Verkäuferseite (Asset Deal und Share Deal)
Klärung von Fragen der Immobilienfinanzierung einschließlich Kreditsicherheiten (Grundpfandrechte, Mietabtretungen etc.)
Begleitung von Projektentwicklungen
Abwicklungsberatung nach Unterzeichnung / Beurkundung des Vertrages (Post-Closing-Beratung)