PROZESSFÜHRUNG UND LITIGATION

TRANSAKTIONSSTREITIGKEITEN / POST-MERGER- LITIGATION

Streitigkeiten im Zusammenhang und im Nachgang zu (Immobilien-)Transaktionen sind regelmäßig von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Mandanten.


Gegenstand dieser Streitigkeiten sind zum einen klassische Durchführungsstreitigkeiten. Diese können zum einen die Wirksamkeit des beurkundeten Vertrages betreffen (z.B. Frage der Existenz von beurkundungspflichtigen Nebenabreden), zum anderen die wirksame Abgabe von Parteierklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages (Wirksamer Zugang von Willenserklärungen, Fälligkeitsmitteilungen, etc.).

Ein weiterer Themenbereich, der häufig zu Rechtsstreitigkeiten im Nachgang zu (Immobilien-) Transaktionen führt, sind vertragliche Garantien und Freistellungsansprüche. Insbesondere, wenn diese mit vertraglichen Kaufpreiseinbehalten und Hinterlegungen kombiniert sind, entstehen hier häufig Streitigkeiten zwischen den Parteien.

Nicht zuletzt stellen sich im Zusammenhang mit Streitigkeiten im Nachgang zu (Immobilien-) Transaktionen auch Fragen der Beraterhaftung (Anwalts-, Steuerberater- und Notarhaftung).

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Streitigkeiten beim Vollzug der Transaktion (Zahlungsstreitigkeiten etc.)
Freigabe von Kaufpreiseinbehalten
Verfolgung von Garantie- und Freistellungsansprüchen
Grundbuchstreitigkeiten
Anwalts- und Notarhaftungsprozesse