GEWERBLICHES MIETRECHT

ENTWURF UND VERHANDLUNG VON GEWERBLICHEN MIETVERTRÄGEN

Die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite machen einen wesentlichen Bestandsteil der Tätigkeit unserer Kanzlei aus.


Der Umfang und die Art unserer Tätigkeit unterscheiden sich hierbei je nach den Bedürfnissen unserer Mandanten: Zum einen erstellen und pflegen wir für unsere Mandanten auf Vermieter- und Mieterseite Musterverträge. Ein maßgeblicher Fokus liegt hierbei auf der Verfolgung und Einarbeitung der jeweils aktuellen Rechtsprechung zum Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen in diese Musterverträge. Zum anderen sind wir auf den Entwurf und die Verhandlung von großvolumigen Gewerbemietverträgen spezialisiert. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung und der meist besonderen Anforderungen der Mieter werden diese Mietverträge speziell auf den zu vermietenden Mietgegenstand abgestimmt und individualvertraglich verhandelt. Auch hier werden wir sowohl für Mieter als auch Vermieter tätig und entwerfen sowohl den Vertrag als auch begleiten wir die Mietvertragsverhandlungen in allen Phasen.

 

Wir beraten insbesondere zu den folgenden Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts:

Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen unter Berücksichtigung der
branchenspezifischen Besonderheiten
Überprüfung und Optimierung fremder Vertragsentwürfe
Rechtssichere Ausfertigung von Mietverträgen inklusive Anlagen
Erstellung und Verhandlung von Nachträgen