PROZESSFÜHRUNG UND LITIGATION

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ

Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nimmt häufig nicht unerhebliche Zeit in Anspruch. In bestimmten Konstellationen ist jedoch der Rechtssuchende auf unmittelbaren und sofortigen Rechtsschutz angewiesen.


Für eilige Fälle bietet die Rechtsordnung deshalb die Möglichkeit des einstweiligen Rechtschutzes. Hierdurch kann der der Rechtssuchende im Regelfall innerhalb weniger Tage, jedenfalls aber innerhalb weniger Wochen, die vorläufige Sicherung seiner Rechtsposition bis zur Entscheidung des Rechtsstreites in der Hauptsache erlangen. Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Entscheidung unterliegt der einstweilige Rechtsschutz besonderen Verfahrensregeln. Maßgebliches Kennzeichen ist insbesondere, dass nur eine summarische Prüfung des Sachverhalts durch das Gericht erfolgt.

Der einstweilige Rechtschutz kommt im Wesentlichen in zwei unterschiedlichen Konstellationen zur Anwendung: Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens kann um vorläufigen Rechtsschutz vor den Gerichten dann ersucht werden, wenn eine vorläufige Sicherung oder Regelung einer Rechtslage zur Verhinderung wesentlicher Rechtsnachteile erforderlich ist (z.B. Verhinderung einer Blockierung von Zugangswegen durch einen Nachbarn, etc.).

Im Wege des Arrestverfahrens kann vorläufiger Rechtsschutz vor den Gerichten dagegen dann beantragt werden, wenn die Vereitelung des Rechtsschutzes in der Hauptsache dadurch droht, dass der Schuldner Vermögen verschiebt. Das Arrestverfahren dient insoweit der Sicherung des Zugriffes auf das Vermögen des Schuldners.