IMMOBILIENRECHT

IMMOBILIENVERMARTUNG / MAKLERRECHT

Die Vermarktung von Immobilien und die damit zusammen hängenden Rechtsfragen sind sowohl für institutionelle und private Investoren als auch für Projektentwickler und Immobiliengesellschaften von maßgeblicher Relevanz.


Die Immobilienvermarktung und -vermittlung ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienwirtschaft und hat im Hinblick auf die hohen Volumina bei Grundstückstransaktionen und gewerblichen Mietverträgen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Als Folge hiervon ist das Recht der Immobilienvermarktung und das Maklerrecht häufig Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten. Wir unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen Phasen der Vermarktung. Durch die rechtssichere Gestaltung von Vermarktungs- und Maklerverträgen beugen wir rechtlichen Auseinandersetzungen vor. Hierbei beraten wir unsere Mandanten in allen einschlägigen Rechtsfragen, insbesondere zu provisionsrechtlichen, haftungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen:

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Gestaltung von Vermarktungs- bzw. Maklerverträgen
Durchsetzung von berechtigten und Abwehr von unberechtigten Maklerhonoraransprüchen