GEWERBLICHES MIETRECHT

MIETZAHLUNGS- UND RÄUMUNGSKLAGEN

Neben der vertragsgestalteten und beratenden Mandatsarbeit macht gerade im Bereich des Mietrechtes die Prozessführung einen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei aus. 


Ein großer Teil dieser prozessrechtlichen Mandate sind Mietzahlungsklagen. Maßgebliches Ziel ist hierbei, schnellstmöglich einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlangen, um den Zahlungsfluss alsbald wieder herzustellen, auch um ggf. laufende Finanzierungen wieder zeitsynchron bedienen zu können. Sofern der Zahlungsfluss aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des Mieters stockt, berücksichtigen wir zudem vor dem Ergreifen von prozessualen Schritten jeweils auch absehbare insolvenzrechtliche Aspekte.

Ein weiterer bedeutender Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Vertretung unserer Mandanten bei Räumungsklagen. Hierbei handelt es sich zum einen um Räumungsklagen im Nachgang zu Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Maßgebliches Ziel ist hierbei, schnellstmöglich einen gerichtlichen Räumungstitel zu erlangen, damit unsere Mandanten den Mietgegenstand nach der Räumung wieder neu vermieten können. Zum anderen sind wir auf Räumungsklagen im Zusammenhang mit Kündigungen wegen Pflichtverletzungen spezialisiert. Auch hier ist unser Ziel durch strategische Prozessführung für unseren Mandanten schnell ein erfolgreiches Prozessergebnis zu erreichen.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

 • Zahlungsklagen von Vermietern
 • Räumungsklagen von Vermietern nach erfolgter Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten
 • Vertretung von Mietern bei der Verteidigung gegen unberechtigte Zahlungsklagen
 • Vertretung von Mietern bei der Verteidigung gegen unberechtigte Räumungsklagen