DR. PHILIPP LAMMEYER | RECHTSANWALT | PARTNER


Herr Dr. Philipp Lammeyer vertritt Unternehmen u.a. bei der Entwicklung, Planung und Durchführung von Immobilienprojekten, bei Transaktionen, bei der Vermietung und Vermarktung von Immobilien. Diese umfassen Gewerbeimmobilien, Bürogebäude sowie sonstige Spezialimmobilien. Darüber hinaus ist Herr Dr. Philipp Lammeyer ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Prozessführung und vertritt Unternehmen in Zivilrechtsprozessen.

 

Werdegang

seit 2017 Anwalt bei KISER LAMMEYER Partnerschaft mbB, München
2011-2017 Anwalt bei ARNECKE SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB, München
2011 Promotion zum Dr. jur (summa cum laude)
2008-2010 Anwalt bei Taylor Wessing Rechtsanwälte, München
seit 2008 zugelassen als Anwalt
2006-2008 Referendariat im Landgerichtsbezirk Augsburg
2000-2005 Studium in Würzburg und Augsburg
1979 geboren in Bobingen

 

Veröffentlichungen

Zur Unwirksamkeit einer Klausel bzgl. der Geltendmachung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehen an Unternehmen, Anmerkung zu BGH Urt. v. 4.7.2017 XI ZR 562/15, Lammeyer / Singbartl, BKR 
Anmerkungen zu OLG München, Beschluss vom 13.10.2016, 15 W 1709/16 - „Arrestgrund bei vorliegender Vermögensstraftat“ in MDR 3/2017, Seite 174 ff 
Dr. Philipp Lammeyer, zitiert in: IMMOBILIEN ZEITUNG "Wegfall der Kreditgebühren droht", veröffentlicht am 29.09.2016
Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 27.09.2016, Az. 19 W 1618/16 - Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Entscheidung vor Anhörung des fristgemäßen Parteivortrags (NJ 1/2017)
Frankfurter Allgemeine Zeitung "Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmensdarlehen unzulässig" , Kyser / Lammeyer,  veröffentlicht am 26.09.2017
Dr. Philipp Lammeyer, zitiert in: DIE WELT KOMPAKT "Mittelstand Finanzierung / Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig", veröffentlicht am 12.09.2017
Ansprüche von Darlehensnehmern auf Erstattung von durch AGB erhobenen Bearbeitungs- / Wertermittlungsgebühren bei gewerblichen Darlehensverträgen? Lammeyer/Singbartl, GWR 2016, 482
Konflikt zwischen Zession und dem vom Zedenten erwirkten Urteil - Schutz des Schuldners gegen die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme, Nomos, Baden-Baden, 2012
Steht der Kommission für Jugendmedienschutz ein Beurteilungsspielraum zu?, ZUM 2010, 655; von Dr. Christoph Brandenburg und Philipp Lammeyer bit.ly/1Lar8TS
 

Auszeichnungen

Preisträger des Promotionspreises 2011 der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V.