IMMOBILIENRECHT

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Bei der Teilung einer Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entsteht rechtlich eigenständiges Sondereigentum an den einzelnen Wohnungen (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen (Teileigentum). 


Daneben entsteht Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude und dem Grundstück. Wenn vereinbart, entstehen zudem Sondernutzungsrechte (z.B. Gartenanteil, Außenstellplätze, etc.).

 

Wir beraten insbesondere zu den folgenden Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts:

Erstellung und Auslegung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
Beratung von Hausverwaltungen
Gestaltung von Verwalterverträgen
Bauliche Veränderungen am Sonder- und am Gemeinschaftseigentum
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und Eigentümern bzw. Dritten (z.B. Bauträger,
Dienstleister, Nachbarn)
Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern