GEWERBLICHES MIETRECHT

RECHTLICHE PRÜFUNG VON BESTANDSMIETVERTRÄGEN

Die rechtliche Prüfung von Bestandsmietverträgen kann in unterschiedlichen Konstellationen erforderlich werden: 


Rechtliche Prüfungen und Auslegungen von Mietverträgen sind in der rechtlichen Vertragspraxis zum einen immer dann notwendig, wenn zwischen Vermieter und Mieter während eines laufenden Mietverhältnisses Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis entstehen.

Wirtschaftliche Bedeutung entfaltet die Prüfung von Bestandsmietverträgen vor allem aber auch im Rahmen des Erwerbes von vermieteten Immobilien. Die Wirksamkeit des Mietvertrages über die gesamte laufende Festlaufmietzeit und die hieraus resultierenden monatlichen Mietzinseinnahmen stellen oftmals den wichtigsten wertbildenden Faktor einer Immobilie dar. Die rechtliche Prüfung der Bestandsmietverträge – insbesondere auf Schriftformverstöße – vor dem Erwerb der Immobilie dient dazu, sicherzustellen, dass der Mieter den Mietvertrag nicht vorzeitig kündigen kann und dem Erwerber damit die Mieterträge über die gesamte vereinbarte Festlaufmietzeit des Mietvertrages zufließen.

Andererseits kann eine vertiefte rechtliche Prüfung von Bestandsmietverträgen beiden Parteien aber gerade auch die Möglichkeit eröffnen, sich vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Festmietzeit von einem langfristigen Mietvertrag zu lösen.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

 •  Prüfung von Bestandsmietverträgen vor dem Erwerb von Immobilien
 •  Feststellung von Kündigungsmöglichkeiten infolge von Schriftformverstößen
 • Prüfung von Bestandsmietverträgen auf die rechtswirksame Umsetzung wirtschaftlich bedeutender Aspekte, wie zum Beispiel wirksame Überwälzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter, wirksame Vereinbarung von Mietsicherheiten, etc.