IMMOBILIENRECHT

GRUNDBUCHRECHT

Das Grundbuch dient dazu, dem Rechtsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zuverlässig und verbindlich anzuzeigen.


Sämtliche Änderungen der dinglichen Rechtsverhältnisse an einer Immobilie werden im Grundbuch dokumentiert. Das Grundbuchrecht ist daher ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts. Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Fokus beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in allen rechtlichen Fragen des Grundbuchrechtes und in Grundbuchstreitigkeiten.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Durchsetzung von Grundbuchberichtigungsansprüchen
Erwirkung der Eintragung von Widersprüchen gegen die Richtigkeit des Grundbuches
Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten
Nießbräuche und Wohnrechte
Reallasten
Erwirkung der Eintragung von Sicherungshypotheken