IMMOBILIENRECHT
GRUNDBUCHRECHT
Das Grundbuch dient dazu, dem Rechtsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zuverlässig und verbindlich anzuzeigen.
Sämtliche Änderungen der dinglichen Rechtsverhältnisse an einer Immobilie werden im Grundbuch dokumentiert. Das Grundbuchrecht ist daher ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts. Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Fokus beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in allen rechtlichen Fragen des Grundbuchrechtes und in Grundbuchstreitigkeiten.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:
• | Durchsetzung von Grundbuchberichtigungsansprüchen |
• | Erwirkung der Eintragung von Widersprüchen gegen die Richtigkeit des Grundbuches |
• | Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten |
• | Nießbräuche und Wohnrechte |
• | Reallasten |
• | Erwirkung der Eintragung von Sicherungshypotheken |