IMMOBILIENRECHT

GEWERBLICHES NACHBARRECHT

Immobilien stehen immer in einem Bezugsverhältnis zu den benachbarten Grundstücken.


Das Nachbarrecht ist daher ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil des Immobilienrechts. Projektentwickler und Immobilienunternehmer sehen sich regelmäßig mit nachbarrechtlichen Fragestellung konfrontiert. Kennzeichnend für das Nachbarrecht ist der Umstand, dass die maßgeblichen Regelungen über verschiedenste Bundes- und Landesgesetze verstreut sind. Bedeutsame Regelungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den jeweiligen Nachbargesetzen der Länder (Bayern: Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch AGBGB) sowie in den Bauordnungen der Länder. Daneben weist das Nachbarrecht auch verfahrensspezifische Besonderheiten auf, wie etwa den verpflichtend vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle als Zulässigkeitsvoraussetzung einer anschließenden Klageerhebung. Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Fokus sind nachbarrechtliche Fragestellungen regelmäßig Bestandteil unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Nachbarrechtliche Geh- und Fahrtrechte
Kommunwände und Grenzwände
Fenster- und Lichtrechte
Einfriedungen und Grenzbepflanzungen
Hammerschlags- und Leiterrecht
Geräusch- und Geruchsimmissionen
Gegenseitige Besitzschutzansprüche der Nachbarn